Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Ost, B 10, Uferstraße, Dreieck Neckarpark, Ri. Stuttgart-Ost, Gaisburger Brücke wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 69 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”