Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Sybruch, auf der B 191, Abs. 250, St.2.251, FR Dömitz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S330 77 km/h. Bußgeld: 90,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg
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