Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 74369 Löchgau, auf der Erlingheimer Str., ca. i.H. Einmündung Wilhelmstraße, FR Erlingheim. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät Leivtec XV3 63 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandte Anhörung
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