Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h in Bielefeld, Kreuzstr. 19a, stadteinwärts überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 71 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld

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