Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. In der Gemeinde Salzhausen, auf der Winsener Str. wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Foto Messgerät: Traffipax Speedophot 78 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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