Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AN 1080, bei km 0.37, Ast B-I, Ri. BAB A 92, Deggendorf um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 84 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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