In Elz, auf der BAB 3, Höhe km 101,300, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur, 2. Brücke wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Die Koaxialkabelmessung mit Beweisfoto ergab 134 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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