Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Flinsbach am Inn, auf der Bundesautobahn A 93, Ri, Rosenheim, im Abschnitt 1840, bei km 4,1 um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed in Enforcement 103 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Zeugenbefragung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
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