Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften hatte Bußgeldbescheid zur Folge. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gera, Weißig, FR Gera um 37 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 97 km/h. Bußgeld: 200,00 € erhöht wegen Voreintragung, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Gera

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