In Hamburg, auf der BAB 1, bei km 152,6, Übergang zur BAB 255, OT-Nr. 136 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 25.05.2016 um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 107 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3. BKat
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