In Niedernberg, auf der B 469, Ab. 200, St. 2.150 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 04.09.2015 um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Einseitensensor ES3.0 151 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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