Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Niefern-Öschelbronn, auf der BAB 8, Stuttgart – Karlsruhe um 37 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung 137 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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