Auf der A 61, Gem. Gundheim, km 335,4, Fahrtrichtung Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 03.01.2016 um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden 160 km/h mit Messgerät Vitonic PoliScan speed, bei zulässigen 130 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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