Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Möhringen, B 27, stadtauswärts, 200 m vor Ausfahrt Möhringen-Ost, Ri. Autobahn 8 um 27 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Foto 107 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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