Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 12163 Berlin St, auf der Schildhornstr. 69, Ri. Gritzner Str. um 16 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto 46 km/h. Schriftliche Verwarnung wurde erteilt, 30,00 € Verwarnungsgeld wurden erhoben

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin

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