In Hamburg, auf dem Horner Weg, ggü. HS. Nr. 19 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 14.04.2016 um
35 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Radarmessung 65 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Bußgeldbescheid über 160,00 € Bußgeld wurde erlassen und ein Fahrverbot von 2 Monaten angeordnet.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.