In Hamburg, auf dem Horner Weg, ggü. HS. Nr. 19 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 14.04.2016 um
35 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Radarmessung 65 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Bußgeldbescheid über 160,00 € Bußgeld wurde erlassen und ein Fahrverbot von 2 Monaten angeordnet.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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