In Hamburg, auf der Karolinenstraße, in Höhe Lagerstraße, in Richtung Messeplatz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 16.10.2015 um 7 km/h überschritten. Die Radarmessung ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verwarnungsgeld: 15,00 €
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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