Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schlangenbad, Gemeinde Schlangenbad, OT Wambach, auf der Schwalbacher Straße, FR Ortsmitte um 12 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 52 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Schlagenbad übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
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