Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuss, auf der A 46, bei km 73,732, RF W mit 60 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 140 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandt.
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