Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leipzig, Antonienstraße, zw.  Zschochersche Straße und Wachsmuthstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener OrtsFotochaften um 36 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit  66 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Zeugenfragebogen

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