Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät PoliScan Speed durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 94 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
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