Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 115, im Bereich von km 6,4, in FR AD Nuthetal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 155 km/h bei erlaubten 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 35 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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