Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 12, bei km 44,5, in FR AS Müllrose mit 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor dokumentierte mit Beweisfoto 88 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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