Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.09.2015 in Meißen, B 101, Schottenbergtunnel, FR Meißen um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Beweismittel Traffistar S 330 72 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Meißen
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