Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, AB Zubringer, Arsten, km 2,74, FR stadteinwärts mit 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – TraffiStar S330 dokumentierte mit Frontfoto106 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen

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