Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Gieboldehausen, Höhe Einfahrt Radweg, Abs 70, St. 3,3, Rtg. Gieboldehausen mit 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Vitronic PoliScan FM1 dokumentierte mit Foto 78 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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