Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74259, Widdem, L 1025, km 5,5, Richtung Widdem die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 70 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 101 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heilbronn
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