Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,800, Fahrtrichtung Rüdesheim mit 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 139 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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