In 1208 Beelen, auf der Greffener Straße, in Messrichtung ortseinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Multanova und Foto ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Warendorf Anhörung

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