Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dortmund, auf der BAB 45, im Bereich von km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen / Hann.. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 57 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Bild 157 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandte Vordruck Zeugenfragebogen.
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