Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 08.04.2016 in Erkrath, auf der BAB 3, FR Köln, km 103,750 außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Frontfoto mit Robot ergab 105 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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