Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hagen, auf der BAB 45, bei km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 112 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage, TraffiStar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Fragebogen zur Fahrerermittlung wurde von Bußgeldstelle Hagen übersandt.
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