Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kamen, auf der BAB 1, bei km 317,200, RF Köln mit 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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