Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Offenbach a. M., Stadt Offenbach, auf der Mühlheimer Straße, gegü. LM BN 07, Fahrtrichtung Mathildenstr. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 72 km/h, Bußgeld: 120,00 €, erhöht wegen Voreintragungen

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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