Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wetzlar, auf der A 45, km 172,000, AS Lützellinden, AS Wetzlar-Süd, Hanau – Dortmund. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 104 km/h, Bußgeld: 100,00 €, erhöht wegen Voreintragung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid
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