Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14055 Berlin, CH/Wi., Heerstraße ggü. 139, Ri. Stadtgrenze dieerlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 50 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 79 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Berlin/Online Portal
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