Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72760, Reutlingen, Rommelsbacher Straße, Fahrtrichtung Stadtmitte mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 dokumentierte mit Foto 62 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen

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