In Schlier-Oberankenreute, Wolfegger Straße, Ortsdurchfahrt, L 317, aus Ri. Wolfegg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit LEIVTEC XV 3 mit Foto 78 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Landratsamt Ravensburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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