Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde in Wetzlar, auf der A 45, Ri. Dortmund, bei km 162,250, in der Baustelle festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessung ergab 103 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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