Auf der A 20, Höhe Langsdorf, i.R. Stettin in Polen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Traffistar S 350 stationär mit Foto 83 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Anhörungsbogen

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