Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 168,7, in FR Hamburg um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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