Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 11, bei km 77,8, Abfahrt Gramzow, FR Kreuz Uckermark / Stettin um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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