Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 111, km 0,65, in FR Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 119 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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