Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, AS Cottbus-Süd, km 33,6, Höhe Notrufsäule, in FR Bundesgrenze begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät PoliScan Speed 101 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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