Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, FR Stettin, AS Tribsees die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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