Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 4, Eisenach, Dresden – Frankfurt, bei km 280.4-280.5, Werratalbrücke um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h, Beweismittel: Lasermessung und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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