Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Rtg. Göttingen, B 3, Am Rischenkrug um 54 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Lasermessgerät Riegl FG 21-P.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Formular Anhörung
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