Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13089, Berlin, Prenzlauer Promenade 88, Ri. BAB A 114 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 130 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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