Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 34246, Vellmar, Gem. Vellmar, B 7, Bereich Bahnquerung, FR Calden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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