Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72458, Albstadt, auf der Meßstetterstraße, Höhe Nr. 86, FR Degerwandstr. mit 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit speedophot RADAR, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Albstadt übersandt.
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